Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 11.3 Freiwilligenarbeit fördern - als Aufgabe der Jugendverbände begreifen |
Antragsteller*in: | BDKJ-Diözesanvorstand, BDKJ Diözesanausschuss (dort beschlossen am: 31.10.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.10.2018, 15:19 |
A3: Freiwilligenarbeit fördern - als Aufgabe der Jugendverbände begreifen
Antragstext
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Als BDKJ wollen wir den FSD als wichtigen Bestandteil unserer Arbeit weiter
prägen und im Vorstand folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Wegweisende Entscheidungen treffen
Die positive Entwicklung des FSD hängt u.a. damit zusammen, dass der BDKJ sich
intensiv in die Arbeit des FSD einbringt. Um den bisher eingeschlagenen Weg
weiterzuverfolgen und weiterzuentwickeln, will der BDKJ wegweisende
Entscheidungen im Vorstand des FSD als gleichberechtigtes Gegenüber von
Erzbistum und Caritas treffen und den FSD weiter inhaltlich für die Arbeit mit
jungen Menschen qualifizieren, die wir häufig durch andere Angebote in
Jugendverbänden und Kirche nicht erreichen. Diese Entscheidungen betreffen
finanzielle, inhaltliche und strukturelle Aspekte, wie die Ausarbeitung eines
übergeordneten pädagogischen Konzepts, personelle Entscheidungen, die enge
Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung im operativen Geschäft durch den 1.
Vorsitz und das Einbringen der Anliegen von jungen Menschen in die Arbeit des
FSD.
- Gute pädagogische Begleitung der Freiwilligen ermöglichen
Um die Freiwilligen auf ihren Dienst vorzubereiten, sie zu begleiten und das
Erlebte aufzuarbeiten, bietet der FSD ein vielfältiges Bildungsprogramm an, das
alle Freiwilligen durchlaufen. Das Bildungskonzept des FSD wurde vom BDKJ
geprägt und wird auch in Zukunft gemeinsam mit den anderen Trägern und den
Mitarbeitenden des FSD gestaltet. Dabei gilt es Themen des BDKJ, wie politische,
interkulturelle und pädagogische Bildung einzubringen. Der Freiwilligendienst
leistet so einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.
Um dies zu gewährleisten, werden qualifizierte Teamende für die Leitung der
Seminare eingesetzt und deren Arbeit regelmäßig evaluiert. Sie sollen die
Möglichkeit haben, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Der BDKJ setzt sich
dafür ein, dass sich mehr Jugendverbandler*innen als Teamende beim FSD
einbringen und bewirbt auch in Zukunft diese Aufgabe in den Jugendverbänden.
- In die Öffentlichkeit treten
Um junge Menschen für einen Freiwilligendienst zu begeistern, braucht es eine
durchdachte Öffentlichkeitsarbeit, auch gegenüber den Mitgliedsverbänden des
BDKJ. Aufgabe des BDKJ muss es daher sein, den FSD innerhalb und außerhalb der
Mitgliedsverbände bekannter zu machen, Chancen eines Freiwilligendienstes
aufzuzeigen, damit junge Menschen soziale Kompetenzen erwerben, sich
bürgerschaftlich engagieren und beruflich orientieren.
- Rahmenbedingungen schaffen
Um als Träger den Freiwilligen angemessene Rahmenbedingungen zu verschaffen,
setzt sich der BDKJ in Politik für den Abbau finanzieller und bürokratischer
Hürden ein. Nur so kann ein Freiwilligendienst für jeden jungen Menschen möglich
sein. Darüber hinaus fordern wir, dass der Freiwilligendienst stärker in der
Studienvergabe berücksichtigt wird. Im Kontakt mit Politiker*innen und in
öffentlichen Stellungnahmen macht sich der BDKJ für die Schaffung guter
Bedingungen stark.
- Vernetzung
Durch die starke personelle Vernetzung zwischen BDKJ und FSD ergeben sich
Vorteile für beide Seiten. Der BDKJ macht durch sein Engagement im FSD
auch an dieser bedeutenden Stelle sichtbar, dass er ein wichtiger Akteur
in der Vertretung von jungen Menschen in Kirche und Gesellschaft ist.
Um diese wichtigen Inhalte angemessen umsetzen zu können, setzen sich die
Vorstandsmitglieder des BDKJ im FSD-Vorstand und in der Mitgliederversammlung
des FSD für folgende Vorstandskonstellation im Rahmen der bevorstehenden
Satzungsänderung ein:
Variante 1:
Der BDKJ-Diözesanvorstand ist mit einer Person im Vorstand des FSD als erste*r
Vorsitzende*r vertreten. Die Besetzung geschieht durch den BDKJ-Diözesanvorstand
unabhängig von Geschlecht und Stellenumfang. Entscheidungen im FSD Vorstand
müssen einstimmig im Konsens getroffen werden. Dies wird in der Satzung
festgeschrieben.
Variante 2:
Der BDKJ Diözesanvorstand ist weiterhin mit zwei Personen im Vorstand des FSD
vertreten. Eine dieser beiden Personen ist als erste*r Vorsitzende*r vertreten.
Die Besetzung durch den BDKJ-Diözesanvorstand geschieht unabhängig von
Geschlecht und Stellenumfang.
Begründung
Aktuell findet im FSD-Vorstand eine Diskussion um eine Satzungsänderung statt, die die Vorstandskonstellation im FSD betrifft.
Als Aufforderung, die Botschaft des Evangeliums der Nächstenliebe zu leben, rief der BDKJ 1958 eine Initiative „Jugend hilft Jugend“[1] ins Leben. Auf Bundesebene wurde die Idee von vielen BDKJ-Diözesanverbänden aufgegriffen, sodass bis heute viele BDKJ-Diözesanverbände in unterschiedlichen Konstellationen Träger von nationalen und internationalen Einsatzorganisationen sind.
Bereits 1960 gründete die Frauenjugend des BDKJ im Erzbistum Köln und der Diözesan-Caritasverband einen Verein, um soziales Engagement zu institutionalisieren. Aus diesem Verein entwickelte sich der heutige Verein, die Freiwilligen Sozialen Dienste, kurz FSD. Er vermittelt Einsatzstellen für einen Freiwilligendienst im In- und Ausland und ermöglicht somit eine wertvolle Lern- und Orientierungszeit für junge Menschen und den Einsatz für Menschen, die eine besondere Fürsorge benötigen.
Träger des Vereins sind der BDKJ Diözesanverband Köln, der Diözesancaritasverband und das Erzbistum Köln. Sie bilden gemeinsam den FSD-Vorstand[2]. Zurzeit ist der BDKJ mit zwei Personen aus dem BDKJ-Vorstand vertreten, das Erzbistum und der Diözesancaritasverband mit je einer Vertretung.
Als Gründer, Träger und Vertretung im Vorstand bringt sich der BDKJ aktiv in die Zielsetzung und Gestaltung des FSD ein und prägt sie entscheidend. Der BDKJ setzt sich damit intensiv für einen Zugang zu Freiwilligendiensten für jeden jungen Menschen, unabhängig von Herkunft, Glaubensrichtung und Bildungsgrad, eine nachhaltige Sensibilisierung für soziale Missstände im In- und Ausland sowie eine verantwortungsvolle pädagogische Begleitung der Freiwilligen ein. Diese Zielsetzungen äußern sich konkret in den eng mit Beschlüssen der BDKJ-Diözesanversammlung gekoppelten Angeboten wie Weltwärts („Verantwortung für die eine Welt“, 2015), BFD für Geflüchtete („Unsere verdammte menschliche Pflicht“, 2014), FSJ Plus[3] („FSJ-die Lizenz zum Helfen“, 2009). Immer mehr Jugendlichen und jungen Erwachsenen konnte ermöglicht werden, dieses Angebot wahrzunehmen (2010: 350, 2018: über 1000). 40 festangestellte Mitarbeitende und 120 Honorarkräfte realisieren die Betreuung der Freiwilligen.
[1] Schwerpunkt und Zielsetzung der Arbeit waren die Flüchtlingslager. Welche Flüchtlingslager? Aus dem Osten?
[2] Der Vorstand des FSD hat folgende Aufgaben: Der 1. Vorsitzende sorgt zusammen mit der Geschäftsführung für Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes. Er bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor, sitzt der Mitgliederversammlung vor, erteilt Zahlungsfreigaben und koordiniert das operative Geschäft. Zugleich ist der Präses auch Dienstgebervertreter des Bistums.
[3] FSJ für Jugendliche mit besonderem Bedarf an Begleitung.
Änderungsanträge
- Ä1 (Holger Jansen (BDKJ Region Neuss), Eingereicht)
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