Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 11.2 Änderung der GO - §11 Beratungsordnung |
Antragsteller*in: | BDKJ-Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 31.10.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.10.2018, 15:13 |
A2: Änderung der GO - §11 Beratungsordnung
Antragstext
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung des BDKJ Erzdiözese Köln wird wie folgt geändert
Alte Fassung:
$11 Beratungsordnung
(1) Die Sitzungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen.
(2) Die Reihenfolge des Rederechts richtet sich nach dem Eingang der
Wortmeldungen.
Es werden nach Geschlechtern getrennte Redelisten geführt, der Aufruf erfolgt
abwechselnd.
AntragstellerInnen erhalten sowohl zu Beginn als auch nach Schluss der Beratung
das Wort.
(3) Die Mitglieder des Diözesanvorstandes erhalten außerhalb der Reihenfolge
jederzeit das Wort.
(4) Die Redezeit kann von der Sitzungsleitung begrenzt werden. Dies kann von
der Diözesanversammlung mit Mehrheit aufgehoben werden.
Neue Fassung:
$11 Beratungsordnung
(1) Die Sitzungsleitung erteilt das Wort.in der Reihenfolge der Meldungen.
(2)Der Diözesanvorstand stellt geeignete Instrumente zur Verfügung, um bei der
Reihenfolge der Worterteilung die Geschlechtergerechtigkeit und
Chancengleichheit zu berücksichtigen. Es werden nach Geschlechtern getrennte
Redelisten geführt, Der Aufruf erfolgt abwechselnd nach den Geschlechtern.Die
Versammlung wird zu Beginn der Sitzung über die Auswahl informiert.
Die Reihenfolge des Rederechts richtet sich nach dem Eingang der Wortmeldungen.
Es werden nach Geschlechtern getrennte Redelisten geführt, der Aufruf erfolgt
abwechselnd.
(3) Antragsteller*innen erhalten sowohl zu Beginn als auch nach Schluss sowie
bei Wortmeldungen sofort nach dem*der Vorredner*in das Wort, während der
Beratung ihres Antrages.
(34) Die Mitglieder des Diözesanvorstandes erhalten außerhalb der Reihenfolge
jederzeit das Wort.
(45) Die Redezeit kann von der Sitzungsleitung begrenzt werden. Dies kann von
der Diözesanversammlung mit Mehrheit aufgehoben werden.
Begründung
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir bereits praktizierte und erprobte Verfahren während der Diözesanversammlung festschreiben ohne das jeweils zu Beginn einer jeden Diözesanversammlung die Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden muss.
Wir haben in den letzten Jahren gute Erfahrungen mit dem Programm zur quotierten Redeliste gesammelt und wollen dieses auch zukünftig weiterhin nutzen. Die weiche Formulierung des Antragtextes ermöglicht jedoch auch andere Moderationsformen, falls diese angebracht sind bzw. durch neue Erkenntnisse geeigneter erscheinen.
Das Rederecht für Antragsteller*innen, während der Beratung ihres Antrages, haben wir auf den letzten Versammlungen ebenfalls bereits so durchgeführt. Hierdurch soll den Antragsteller*innen ermöglicht werden auf Fragen und Diskussionsbeiträge direkt zu reagieren ohne, dass sie sich in der Redeliste neu „anstellen“ müssen.
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