Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 11.6 Gedenkstättenfahrt 2019/2020 |
Antragsteller*in: | BDKJ-Diözesanvorstand, BDKJ Diözesanausschuss (dort beschlossen am: 31.10.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.10.2018, 15:28 |
A6: Gedenkstättenfahrt 2019/2020
Titel
Antragstext
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Der BDKJ Diözesanvorstand wird beauftragt, im ersten Halbjahr 2020 eine Fahrt zu
einem Ort des Gedenkens an die Opfer des Holocausts anzubieten.
Die Vor- und Nachbereitung der Fahrt soll Bezüge zu regionaler Geschichte und
aktuellem politischen Zeitgeschehen beinhalten. Ziel ist außerdem die
Auseinandersetzung mit der Frage, wie Erinnerungsarbeit auch ohne die Einbindung
von Zeitzeug*innen gelingen kann.
Durch Fördermittel aus verschiedenen Quellen soll die Fahrt für die
Teilnehmenden zu einem günstigen Preis angeboten werden. Die Fahrt richtet sich
an Jugendliche und junge Erwachsene innerhalb und außerhalb der Jugendverbände.
Begründung
2020 jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Sowjet-Armee zum 75. Mal. Gleichzeitig erleben wir den Aufstieg von Rechtspopulist*innen, die die Gewaltherrschaft der Nationalsozialist*innen verharmlosen und eine Auseinandersetzung mit den Gräueltaten in Lehrplänen ablehnen. Wir als katholische Jugendverbände sind der Auffassung, dass es wichtig ist, sich umfassend mit Geschichte auseinanderzusetzen, auch und vor allem mit schmerzhaften Kapiteln. Wir wollen aus der Vergangenheit lernen und die Zukunft gestalten, damit sich die Geschichte nicht wiederholt. Es ist eine Herausforderung eine gelingende Erinnerungsarbeit auch ohne die Einbindung von Zeitzeug*innen zu gestalten. Dieser Herausforderung wollen wir uns stellen.
Änderungsanträge
- Ä1 (BDKJ-Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 28.11.2018), Eingereicht)
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