Veranstaltung: | Zusätzliche BDKJ-Diözesanversammlung 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 19.04.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.04.2018, 12:36 |
7.1: Inklusion braucht Engagement
Antragstext
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Inklusion ist Menschenrecht
Die Vereinten Nationen haben 2006 Behindertenrechtskonvention beschlossen, die
die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft als
Menschenrecht festschreibt. Damit ist deutlich geworden, dass Inklusion keine
Option, kein Akt der Fürsorge oder gar der Gnade ist, sondern dass behinderte
Menschen von Anfang an und immer in die Mitte der Gesellschaft gehören. Als
Jugendverbandler*innen glauben wir: Jede*r ist ein Ebenbild Gottes und von Gott
gewollt, soll die ihm*ihr anvertrauten Talente zur Entfaltung bringen können und
in seiner*ihrer Einmaligkeit Teil unserer Gemeinschaft sein.
In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland die Umsetzung dieser Konvention
in vielen Bereichen angegangen. So ist Inklusion in NRW z. B. in Kita und Schule
mittlerweile fest verankert. Wir stellen fest, dass die inklusive
gesellschaftliche Weiterentwicklung immer mehr gemeinsame Aktivitäten von
Menschen mit und ohne Behinderung in immer mehr Lebensbereichen ermöglicht. Wir
freuen uns über diese Entwicklung und sehen gleichzeitig viele
Herausforderungen.
Die Bundesregierung hat sich mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 in 2016
verpflichtet, inklusives Engagement in allen Lebensbereichen weiterzuentwickeln
bzw. aufzubauen[1]. Zwar existiert bereits eine vielfältige Landschaft
inklusiver Projekte und Initiativen, jedoch mangelt es in vielerlei Hinsicht an
Strukturen, die das Thema Inklusion kontinuierlich in den unterschiedlichen
Praxisfeldern begleiten. Mit dem Blick auf Kinder und Jugendliche ist zu
beobachten: ob und wie Inklusion jenseits von Schule gelingt, hängt größtenteils
davon ab, ob es einzelne Personen oder Institutionen gibt, die aus eigener
Motivation und eigener Kraft wirken.
Inklusion in den Jugendverbänden
Die katholischen Kinder- und Jugendverbände setzen sich schon lange für
inklusives Denken und Handeln ein. Unsere Angebote sind offen für alle. Jede*r
ist anders und braucht Anderes, damit es ihr*ihm gut geht und er*sie die eigenen
Talente einbringen kann.
Wir finden es großartig, wenn alle mitmachen können. Nichts anderes versucht das
Wort „Inklusion“ auszudrücken. Auch innerhalb des BDKJ wollen wir in unserem
Denken und Handeln immer mehr Inklusion leben. Ein Rollstuhl, besonders viel
Aufmerksamkeit oder Hilfe beim Essen und Trinken, etc. sind keine
unüberwindbaren Hindernisse, wenn es darum geht, gemeinsam eine gute Zeit zu
haben.
Hierfür braucht es einerseits eine Haltung, die das gemeinsame Leben von
Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht, und andererseits Ressourcen, die
das gemeinsame Leben unterstützen. Es geht uns darum, dass Barrieren, die dem
gemeinsamen Alltag in der Schule, am Arbeitsplatz und in der Freizeit im Wege
stehen, abgebaut werden.
Inklusion betrifft alle Lebensbereiche
Die Weiterentwicklung einer inklusiven Haltung betrifft jede*n persönlich, aber
auch sämtliche Lebensbereiche und die ihnen zugeordneten Institutionen. Als BDKJ
wollen wir uns dieser Herausforderung stellen:
- Der Diözesanvorstand initiiert einen Prozess, der einerseits die bereits
bestehenden inklusiven Initiativen und Engagements der einzelnen Verbände
und Regionen zusammen trägt und erfragt, welche Kooperationen mit
unterstützenden Netzwerken oder Strukturen bereits existieren.
Andererseits sollen die Bedarfe an Unterstützung im Zusammenhang mit
Inklusion abgefragt werden.
- Der Diözesanvorstand sucht nach passenden Fortbildungsangeboten und
empfiehlt diese den Verbänden und Regionen, um ihr inklusives Engagement
weiterzuentwickeln.
- Ein diözesanes Schwerpunktthema der 72-Stunden-Aktion 2019 soll Inklusion
sein. Die diözesane Steuerungsgruppe entwickelt Begleitmaterial zur
Umsetzung inklusiver Projekte vor Ort.
- Wir fordern, dass die politischen Entscheidungsträger*innen die
verbandliche Kinder- und Jugendarbeit als bedeutende Ermöglicherin von
Inklusion in der Freizeit anerkennen und entsprechend unterstützen. Unsere
Forderungen an die Politik sind im Einzelnen:
- Wir fordern den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks von Inklusions-
Expert*innen, dass die lokalen Gruppierungen in der Entwicklung und
Umsetzung inklusiver Angebote berät und unterstützt. - Wir fordern, dass die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
Berücksichtigung bei der Projektvergabe im Rahmen des Nationalen
Aktionsplan 2.0 findet. - Wir fordern, dass Gruppierungen vor Ort flexibel und unbürokratisch
finanzielle Mittel in Anspruch nehmen können, um inklusive Angebote
zu realisieren.
- Wir fordern den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks von Inklusions-
- Der Diözesanvorstand trägt diese Forderungen auf BDKJ-Landes- und
Bundesebene mit dem Ziel, sie auch im Landes- und Bundesjugendring zu
verankern.
[1] „Der NAP 2.0 soll mit den auf Bundesebene getroffenen Maßnahmen dazu
beitragen, dass Inklusion als universelles Prinzip in allen Lebensbereichen
Einzug hält. Denn Inklusion im Sinne der UN-BRK bedeutet, gesellschaftliche
Teilhabe für alle Menschen in allen Lebensbereichen auf der Basis gleicher
Rechte zu ermöglichen.“ http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/nationaler-
aktionsplan-2-0.html
Begründung
Inklusion bedeutet für den BDKJ nichts völlig Neues. Dass Menschen mit und ohne Behinderung in Gruppenstunden oder Ferienfreizeiten gemeinsam unterwegs sind, ist vielerorts ganz selbstverständlich. Uns ist auch bewusst, dass es auch eine Herausforderung bedeutet, inklusive Angebote zu realisieren. Das hat manchmal mit der inneren Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung zu tun: die Angst etwas falsch zu machen, überfordert zu sein oder fehlende Bereitschaft, den Mehraufwand zu organisieren führen auch dazu, dass Kinder- Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Behinderung teils keinen Zugang zu unseren Angeboten und unserer Gemeinschaft haben. Inklusion heißt an dieser Stelle: es geht auch darum Barrieren im Kopf abzubauen und den Mut zu fassen, gemeinsam Inklusion im BDKJ zu leben. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat deutlich gemacht, dass es sich hierbei nicht um eine Option handelt, sondern Inklusion als Menschenrecht gekennzeichnet. Wir sehen, dass es in vielen Lebensbereichen inklusive Aufbrüche gibt.
Die Vision, dass das Zusammenleben, Lernen, Arbeiten und gemeinsame Gestalten der Freizeit von behinderten und nichtbehinderten Menschen immer selbstverständlicher wird, teilen wir. Als BDKJ wollen wir uns aktiv an ihrer Verwirklichung beteiligen. Uns ist klar, dass es dazu großer Anstrengungen bedarf, die nur durch entsprechende Netzwerke, unterstützende Strukturen und Investitionen gelingen können.
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