Antrag: | "Deine Stimme zählt" muss auch für Kinder und Jugendliche gelten |
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Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanvorstand |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 01.12.2018, 22:13 |
Ä2 zu A5: "Deine Stimme zählt" muss auch für Kinder und Jugendliche gelten
Antragstext
Von Zeile 191 bis 192:
- Die Anpassung der Lehrpläne und des Schulalltags, damit
SchulunterrichtSchule möglichst früh Schüler*innen befähigt, selbständig Wahlentscheidungen zu treffen
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Kinder- und Jugendmitbestimmung ist das zentrale Thema des BDKJ und seiner
Mitgliedsverbände.
Kinder und Jugendliche lernen in den Jugendverbänden, ihre eigene Meinung zu
bilden, sich zu äußern, Verantwortung zu übernehmen und aktiv einzubringen. Sie
werden dadurch befähigt, zu starken und selbstbewussten Menschen heranzuwachsen.
Nicht nur zu (politischen) Themen, die einen eindeutigen Lebensweltbezug zu
Kindern und Jugendlichen haben, können und wollen sich zahlreiche junge Menschen
äußern, sondern auch zu anderen politischen Fragestellungen. Aktuell ist es
ihnen jedoch frühestens ab 16 Jahren - je nach Wahl und Geburtstag
gegebenenfalls auch erstmalig mit 21 Jahren - rechtlich möglich ihre Stimme zu
politischen Wahlen abzugeben. Das heißt der vielversprechende Slogan „Deine
Stimme zählt“, gilt für diese Menschen nicht. Das sind mehr als 16 Mio. Menschen
in Deutschland[1].
Politik hört sich daher zwar die Meinungen und Interessen von Kindern und
Jugendlichen an, aber einen echten Einfluss über das Ausüben des Wahlrechts
haben sie nicht und das, obwohl sie einen wichtigen Teil unserer Gesellschaft
ausmachen und die politischen Entscheidungen von heute entscheidende
Auswirkungen auf die junge Generation haben.
Langfristig fordern wir daher ein Wahlrecht ohne Altersgrenze, damit auch Kinder
und Jugendliche bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
mitentscheiden können, sobald sie wollen.
Um dies zu ermöglichen, braucht es eine deutlich frühere politische Bildung auf
die Bedarfe der Zielgruppen abgestimmt, sowie Möglichkeiten der Stimmabgabe auch
für die Jüngsten unserer Bevölkerung.
Bildungspläne, kinder- und jugendgerechte Informationsvermittlung und Konzepte,
die eine Wahlbeteiligung junger Menschen ermöglichen, müssen gut durchdacht,
erprobt und schließlich umgesetzt werden. Es benötigt daher Zeit bis gerade die
Jüngsten ebenso die Möglichkeit haben, fundierte Wahlentscheidungen zu treffen,
wie die schon heute Wahlberechtigten.
Schon jetzt sind Jugendliche aber in der Lage eine Wahlentscheidung treffen zu
können und müssen daher von Politik ernst genommen werden. Dieses ernst nehmen
trifft aber erst dann zu, wenn sie endlich wählen gehen dürfen.
Lange genug haben wir Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters gehört. Bei
der Überarbeitung der Landesverfassung war die Absenkung zum Greifen nah,
scheiterte aber, weil das Thema als Verhandlungsmasse im parteipolitischen
Geplänkel unterging. Wir können dies nicht länger akzeptieren.
Interessensvertretung durch Jugendparlamente oder ähnliche Instrumente ersetzt
kein Wahlrecht. Die U18-Wahlen[2] belegen das große Interesse von Kindern und
Jugendlichen, ihre Stimme abzugeben.
Daher fordern wir auf dem Weg zu einem Wahlalter ohne Altersgrenze
- eine sofortige Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre bei Wahlen in Europa,
Bund, Land und Kommune als Meilenstein zu wirklich allgemeinen Wahlen
- die verstärkte Förderung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen, die sich
mit Demokratie, Partizipation und Meinungsbildung beschäftigen
- Die Anpassung der Lehrpläne und des Schulalltags, damit
SchulunterrichtSchule möglichst früh
Schüler*innen befähigt, selbständig Wahlentscheidungen zu treffen
[1] Die Zahlen sind vom 31.12.2017 und veröffentlicht von Statista:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-
deutschlands-nach-altersgruppen/
Von Zeile 191 bis 192:
- Die Anpassung der Lehrpläne und des Schulalltags, damit
SchulunterrichtSchule möglichst früh Schüler*innen befähigt, selbständig Wahlentscheidungen zu treffen
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Kinder- und Jugendmitbestimmung ist das zentrale Thema des BDKJ und seiner
Mitgliedsverbände.
Kinder und Jugendliche lernen in den Jugendverbänden, ihre eigene Meinung zu
bilden, sich zu äußern, Verantwortung zu übernehmen und aktiv einzubringen. Sie
werden dadurch befähigt, zu starken und selbstbewussten Menschen heranzuwachsen.
Nicht nur zu (politischen) Themen, die einen eindeutigen Lebensweltbezug zu
Kindern und Jugendlichen haben, können und wollen sich zahlreiche junge Menschen
äußern, sondern auch zu anderen politischen Fragestellungen. Aktuell ist es
ihnen jedoch frühestens ab 16 Jahren - je nach Wahl und Geburtstag
gegebenenfalls auch erstmalig mit 21 Jahren - rechtlich möglich ihre Stimme zu
politischen Wahlen abzugeben. Das heißt der vielversprechende Slogan „Deine
Stimme zählt“, gilt für diese Menschen nicht. Das sind mehr als 16 Mio. Menschen
in Deutschland[1].
Politik hört sich daher zwar die Meinungen und Interessen von Kindern und
Jugendlichen an, aber einen echten Einfluss über das Ausüben des Wahlrechts
haben sie nicht und das, obwohl sie einen wichtigen Teil unserer Gesellschaft
ausmachen und die politischen Entscheidungen von heute entscheidende
Auswirkungen auf die junge Generation haben.
Langfristig fordern wir daher ein Wahlrecht ohne Altersgrenze, damit auch Kinder
und Jugendliche bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
mitentscheiden können, sobald sie wollen.
Um dies zu ermöglichen, braucht es eine deutlich frühere politische Bildung auf
die Bedarfe der Zielgruppen abgestimmt, sowie Möglichkeiten der Stimmabgabe auch
für die Jüngsten unserer Bevölkerung.
Bildungspläne, kinder- und jugendgerechte Informationsvermittlung und Konzepte,
die eine Wahlbeteiligung junger Menschen ermöglichen, müssen gut durchdacht,
erprobt und schließlich umgesetzt werden. Es benötigt daher Zeit bis gerade die
Jüngsten ebenso die Möglichkeit haben, fundierte Wahlentscheidungen zu treffen,
wie die schon heute Wahlberechtigten.
Schon jetzt sind Jugendliche aber in der Lage eine Wahlentscheidung treffen zu
können und müssen daher von Politik ernst genommen werden. Dieses ernst nehmen
trifft aber erst dann zu, wenn sie endlich wählen gehen dürfen.
Lange genug haben wir Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters gehört. Bei
der Überarbeitung der Landesverfassung war die Absenkung zum Greifen nah,
scheiterte aber, weil das Thema als Verhandlungsmasse im parteipolitischen
Geplänkel unterging. Wir können dies nicht länger akzeptieren.
Interessensvertretung durch Jugendparlamente oder ähnliche Instrumente ersetzt
kein Wahlrecht. Die U18-Wahlen[2] belegen das große Interesse von Kindern und
Jugendlichen, ihre Stimme abzugeben.
Daher fordern wir auf dem Weg zu einem Wahlalter ohne Altersgrenze
- eine sofortige Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre bei Wahlen in Europa,
Bund, Land und Kommune als Meilenstein zu wirklich allgemeinen Wahlen
- die verstärkte Förderung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen, die sich
mit Demokratie, Partizipation und Meinungsbildung beschäftigen
- Die Anpassung der Lehrpläne und des Schulalltags, damit
SchulunterrichtSchule möglichst früh
Schüler*innen befähigt, selbständig Wahlentscheidungen zu treffen
[1] Die Zahlen sind vom 31.12.2017 und veröffentlicht von Statista:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-
deutschlands-nach-altersgruppen/
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