Antrag: | "Deine Stimme zählt" muss auch für Kinder und Jugendliche gelten |
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Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 28.11.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 29.11.2018, 17:12 |
Ä1 zu A5: "Deine Stimme zählt" muss auch für Kinder und Jugendliche gelten
Antragstext
Von Zeile 165 bis 166:
LangfristigUm eine echte Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen fordern wir daher ein Wahlrecht ohne Altersgrenze, damit auch Kinder und Jugendliche bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
Von Zeile 167 bis 169:
Uns ist bewusst, dass es Zeit benötigt,bis gerade die Jüngsten die Möglichkeit haben fundiert eine Wahlentscheidung zu treffen. Um dies zu ermöglichen, braucht es müssen wir früh ansetzen.Esbrauchtdafür eine deutlich frühere politische Bildung auf die Bedarfe der Zielgruppen abgestimmt, sowie Möglichkeiten der Stimmabgabe auch
Von Zeile 172 bis 178:
die eine Wahlbeteiligung junger Menschen ermöglichen, müssen gut durchdacht, erprobt und schließlich umgesetzt werden. Es benötigt daher Zeit bis gerade die Jüngsten ebenso die Möglichkeit haben, fundierte Wahlentscheidungen zu treffen, wie die schon heute Wahlberechtigten.
Schon jetzt sind Kinder und Jugendliche aber in der Lage eine Wahlentscheidung treffen zu können und müssen daher von Politik ernst genommen werden. Dieses ernst nehmen trifft aber erst dann zu, wenn sie endlich wählen gehen dürfen.
Die stärkere Berücksichtigung von Themen die besonders die jüngere Generation betreffen wird nur dann in besonderem Masse in den politischen Diskurs einfließen, wenn Politiker*innen Kinder und Jugendliche als Wähler*innengruppe begreifen und sich auch um ihre Stimmen bewerben müssen.
In Zeile 186:
Daher fordern wir auf dem Weg zu einem Wahlalterdas Wahlrecht ohne Altersgrenze. Um dieses konsequent umzusetzten fordern wir folgende kurzfristige Sofortmaßnahmen:
Von Zeile 192 bis 194 einfügen:
Wir schauen auch auf kirchliche- und jugendverbandliche Strukturen:
- Wir fordern die Vertreter*innen der katholischen Kirche auf, Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen erst zu nehmen, Mitbestimmung zu ermöglichen und das Wahlalter ohne Altersgrenze für Pfargemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen einzuführen.
- Wir schauen auch kritisch auf unsere Strukturen und prüfen, an welchen Stellen mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden sollte und setzten uns auch hier für eine Veränderung der Wahlberechtigungen ein.
Wir beauftragen den BDKJ Diözesanvorstand die Forderung nach einem Wahlrecht ohne Altergrenze in Gesprächen mit Politiker*innen und kirchen Vertreter*innen zu thematisieren und für die Umsetzung einzustehen.
[1] Die Zahlen sind vom 31.12.2017 und veröffentlicht von Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-
Von Zeile 165 bis 166:
LangfristigUm eine echte Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen fordern wir daher ein Wahlrecht ohne Altersgrenze, damit auch Kinder und Jugendliche bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
Von Zeile 167 bis 169:
Uns ist bewusst, dass es Zeit benötigt,bis gerade die Jüngsten die Möglichkeit haben fundiert eine Wahlentscheidung zu treffen. Um dies zu ermöglichen, braucht es müssen wir früh ansetzen.Esbrauchtdafür eine deutlich frühere politische Bildung auf die Bedarfe der Zielgruppen abgestimmt, sowie Möglichkeiten der Stimmabgabe auch
Von Zeile 172 bis 178:
die eine Wahlbeteiligung junger Menschen ermöglichen, müssen gut durchdacht, erprobt und schließlich umgesetzt werden. Es benötigt daher Zeit bis gerade die Jüngsten ebenso die Möglichkeit haben, fundierte Wahlentscheidungen zu treffen, wie die schon heute Wahlberechtigten.
Schon jetzt sind Kinder und Jugendliche aber in der Lage eine Wahlentscheidung treffen zu können und müssen daher von Politik ernst genommen werden. Dieses ernst nehmen trifft aber erst dann zu, wenn sie endlich wählen gehen dürfen.
Die stärkere Berücksichtigung von Themen die besonders die jüngere Generation betreffen wird nur dann in besonderem Masse in den politischen Diskurs einfließen, wenn Politiker*innen Kinder und Jugendliche als Wähler*innengruppe begreifen und sich auch um ihre Stimmen bewerben müssen.
In Zeile 186:
Daher fordern wir auf dem Weg zu einem Wahlalterdas Wahlrecht ohne Altersgrenze. Um dieses konsequent umzusetzten fordern wir folgende kurzfristige Sofortmaßnahmen:
Von Zeile 192 bis 194 einfügen:
Wir schauen auch auf kirchliche- und jugendverbandliche Strukturen:
- Wir fordern die Vertreter*innen der katholischen Kirche auf, Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen erst zu nehmen, Mitbestimmung zu ermöglichen und das Wahlalter ohne Altersgrenze für Pfargemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen einzuführen.
- Wir schauen auch kritisch auf unsere Strukturen und prüfen, an welchen Stellen mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden sollte und setzten uns auch hier für eine Veränderung der Wahlberechtigungen ein.
Wir beauftragen den BDKJ Diözesanvorstand die Forderung nach einem Wahlrecht ohne Altergrenze in Gesprächen mit Politiker*innen und kirchen Vertreter*innen zu thematisieren und für die Umsetzung einzustehen.
[1] Die Zahlen sind vom 31.12.2017 und veröffentlicht von Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-
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